Personalverrechnung
2. September 2019Steuerberatung
2. September 2019
Schlank, effektiv, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß und geeignet für unternehmerische Entscheidung soll Ihre Buchhaltung sein. In meiner Kanzlei wird jeder Klient individuell betreut, auch seine Buchhaltung, maßgeschneidert für die Bedürfnisse, sparsam und kostengünstig.
Sie selbst legen fest wie viel Vorarbeit Sie leisten. Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder vollständig selbst führen und mich und mein Team bloß als begleitende Kontrolle und Ratgeber zur Seite haben.
Wie so oft im Leben hängt die Qualität von etwas Geschaffenem von der Qualität des Grundlegenden ab. Die sogenannten Grundaufzeichnungen stellen die Basis der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit jeder Buchhaltung dar. Die Grundaufzeichnungen kann ich Ihnen nicht abnehmen, doch auf mögliche Gefahren hinweisen.
Fehler vermeiden ist die Devise um Ausgaben und ungerechtfertigte Steuern zu sparen.
Im Zusammenhang mit dem Leistungsfeld Buchhaltung biete ich folgende Leistungen:
- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung,
- Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kontengruppen,
- laufende Abstimmung der Konten,
- Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten,
- Organisation des Rechnungswesens,
- Informationen über Ihren Geschäftsverlauf, monatliches Reporting,
- Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und auf Wunsch auch Zwischenbilanzen,
- periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen, auch unterjährig,
- automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
- Analyse zu Ausgabengruppen, sowie von Kunden und Lieferantenstruktur, inklusive Zahlungsverhalten,
- Führung des Hauptbuches und Journals,
- Führung des Anlageverzeichnisses,
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung, sowie deren Einreichung,
- Berechnung aller anderer anfallenden Steuern,
- Mehrjahresvergleiche,
- Kostenrechnung,
- Buchführung vor Ort,
- Abwicklung von Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung,
- Kontaktaufnahme wann Klärungsbedarf besteht.